Wir nehmen restentleerte Verpackungen zurück, die nicht der Systembeteiligungspflicht unterliegen. Grundlage ist § 15 Verpackungsgesetz. Zurückgenommene Verpackungen führen wir einer Wiederverwendung oder Verwertung zu.
Dazu gehören insbesondere:
Die Rücknahme erfolgt unentgeltlich am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe. Ist das im Einzelfall nicht möglich, können Sie die Verpackungen nach vorheriger Abstimmung an uns zurücksenden.
Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Und wir gehen sorgfältig mit Material um.
Fragen zur Rückgabe von Verpackungsmaterial beantworten wir unter retouren@fdv.de oder über unser Kontaktformular.
- Transportverpackungen – Sie erleichtern den Transport von Waren, schützen vor Beschädigung und sind in der Regel nicht für private Endverbraucher bestimmt.
- Verkaufs- und Umverpackungen – insbesondere Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
- Verkaufs- und Umverpackungen – insbesondere Verpackungen, für die wegen Schadstoff- oder Gesundheitsrisiken keine Systembeteiligung möglich ist.
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
- Mehrwegverpackungen – Verpackungen, die mehrfach für denselben Zweck verwendet werden und über eine geeignete Rückgabelogistik zurückgeführt werden können.