Arbeitsfassung Stand
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für Film-, Video-, Audio-, Foto-, Grafik-, Animations-, redaktionelle und sonstige Content-Produktionen sowie Online-Blättermagazine.
1.2 Maßgeblich sind Angebot, Briefing, Leistungsbeschreibung, Produktionsplan und diese Bedingungen. Die Allgemeinen Bedingungen gelten ergänzend.
2. Leistungsumfang und Produktionsgrundlage
2.1 F D & V schuldet die im Angebot bezeichneten Leistungen und Formate. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, insbesondere Casting, Sprecher, Musik, Reisekosten, Locations, Genehmigungen, Requisiten, Stockmedien, Rohmaterial, offene Projektdateien, Untertitel, Übersetzungen, Barrierefreiheitsfassungen und zusätzliche Ausspielungen, sind gesondert zu vereinbaren.
2.2 Der Kunde liefert ein vollständiges Briefing und die erforderlichen Spezifikationen. Wir prüfen diese auf erkennbare Vollständigkeit, Eindeutigkeit, technische Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
2.3 Erfordert die Realisierung eine Anpassung, unterbreiten wir einen Änderungsvorschlag. Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Rein technische, für den Vertragszweck erforderliche Anpassungen dürfen wir im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen vornehmen, sofern Inhalt, Aussage und wesentliche Gestaltung nicht verändert werden. Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen wird für Leistungsänderungen nicht fingiert.
3. Termine und Produktionsplan
3.1 Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung, Freigabe und Bereitstellung erforderlicher Rechte, Personen, Orte und Inhalte. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben Termine zuzüglich einer angemessenen Dispositions- und Wiederanlaufzeit.
3.2 Wetter, Verfügbarkeit von Mitwirkenden, behördliche Genehmigungen und sonstige produktionsrelevante Bedingungen können eine Terminverlegung erfordern. Soweit das Risiko vorhersehbar ist, wird es im Angebot geregelt.
4. Feedback, Korrekturen und Änderungsverlangen
4.1 Die im Preis enthaltenen Feedback- und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Feedback ist je Schleife gebündelt, widerspruchsfrei und durch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu übermitteln.
4.2 Korrekturen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Umfangs sind bis zur vereinbarten Zahl umfasst. Konzeptwechsel, Nachdrehs, neue Motive, zusätzliche Formate, nachträgliche Text- oder Sprecheränderungen, Änderungen bereits freigegebener Stufen und zusätzliche Schleifen werden gesondert vergütet.
4.3 Der Kunde kann Änderungen anregen, hat aber keinen Anspruch auf einseitige Erweiterung des Leistungsumfangs. Wir teilen Mehrkosten und Terminfolgen mit; die Änderung wird erst nach Einigung umgesetzt.
5. Abnahme
5.1 F D & V stellt die vereinbarte Endfassung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb einer angemessenen Frist und bezeichnet etwaige Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang konkret.
5.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.
5.3 Eine Abnahmefiktion richtet sich nach § 640 Abs. 2 BGB und den Allgemeinen Bedingungen. Gegenüber Verbrauchern ist ein gesonderter Hinweis in Textform erforderlich.
5.4 Veröffentlichung, Sendung, bezahlte Ausspielung oder sonstige produktive Nutzung kann als Abnahme gelten, wenn sie nach den Umständen eindeutig die Billigung als im Wesentlichen vertragsgerecht erkennen lässt.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde stellt Texte, Logos, Bild-, Video- und Audiodateien, Markenrichtlinien, Produktinformationen, Ansprechpartner, Drehorte, Zugänge, Darsteller, Einwilligungen und Freigaben rechtzeitig bereit, soweit diese nicht von F D & V geschuldet sind.
6.2 Der Kunde gewährleistet, dass zu filmende Personen, Grundstücke, Räume, Kunstwerke, Marken, Musik und sonstige Inhalte im vereinbarten Umfang aufgenommen und genutzt werden dürfen. F D & V übernimmt die Beschaffung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.3 Verzögerungen, zusätzliche Drehtage, Standzeiten, Umbuchungen, Stornokosten Dritter und Wiederanlaufkosten aus fehlender Mitwirkung trägt der Kunde nach den Allgemeinen Bedingungen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung an der abgenommenen Endfassung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Angebot bezeichneten Zweck, die vereinbarten Medien, das vereinbarte Gebiet und die vereinbarte Dauer.
7.2 Nicht automatisch umfasst sind ausschließliche Rechte, unbekannte Nutzungsarten, Bearbeitung durch Dritte, Unterlizenzierung, Nutzung für andere Marken oder verbundene Unternehmen, bezahlte Medien außerhalb des vereinbarten Umfangs, Archiv- oder Wiederverwendung in neuen Kampagnen sowie Buy-outs.
7.3 Erweiterte Rechte, insbesondere Exklusivität, weltweite oder zeitlich unbeschränkte Nutzung, Unterlizenzierung, Bearbeitung, Nutzung durch verbundene Unternehmen und Buy-outs, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
7.4 Rechte an Musik, Stockmedien, Darstellerleistungen, Sprecherleistungen, Locations und sonstigen Drittbestandteilen richten sich nach den konkret erworbenen Lizenzen und Releases. Der Kunde darf diese Bestandteile nicht über den jeweiligen Umfang hinaus nutzen.
7.5 Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung. Vorher ist nur eine Nutzung zur Prüfung und Abnahme gestattet.
8. Rohmaterial, offene Dateien und Zwischenerzeugnisse
8.1 Rohaufnahmen, Outtakes, offene Projektdateien, Schnittprojekte, Tonspuren, nicht ausgewählte Fotos, Arbeitsdateien, Templates und Zwischenerzeugnisse sind nicht geschuldet, soweit ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
8.2 Eine dauerhafte Archivierung wird nur bei vereinbartem Archivservice geschuldet. Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Aufbewahrungsfristen, Datenvolumen, Exportformat und Löschprozess sind festzulegen.
9. Referenznutzung
9.1 F D & V darf veröffentlichte Endfassungen und projektbezogene Angaben angemessen als Referenz verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungs-, Persönlichkeits-, Lizenz- oder Wettbewerbsinteressen entgegenstehen.
9.2 Eine Nutzung vor Erstveröffentlichung durch den Kunden oder von vertraulichem Rohmaterial ist ausgeschlossen.
10. Rechte Dritter und Freistellung
10.1 F D & V steht dafür ein, über die Rechte an selbst geschaffenen Bestandteilen im vereinbarten Umfang zu verfügen. Für Drittbestandteile gilt ausschließlich der konkret erworbene Lizenzumfang.
10.2 Der Kunde sichert die Rechte an seinen Inhalten, Weisungen und bereitgestellten Personen, Orten und Materialien. Bei schuldhafter Verletzung stellt er F D & V nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen von berechtigten Drittansprüchen und erforderlichen Verteidigungskosten frei.
10.3 Behauptet ein Dritter Rechte an einem von F D & V verantworteten Bestandteil, informiert der Kunde F D & V unverzüglich und ermöglicht die Rechtsverteidigung. F D & V wird nach eigener Wahl den betroffenen Bestandteil ersetzen, die erforderlichen Rechte beschaffen oder die Nutzung im zumutbaren Umfang anpassen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Mängel- und Haftungsregelungen.