Arbeitsfassung Stand
1. Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge und Vertragssprache
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“) gelten für sämtliche Verträge über Waren, Werkleistungen, Dienstleistungen und digitale Leistungen, welche die Fürstenberger Druck & Verlag GmbH, Bahnhofstraße 80, 15890 Eisenhüttenstadt („F D & V“, „wir“ oder „uns“) mit ihren Kunden schließt. Für Wertgutscheine gelten gesonderte Bedingungen, soweit solche bereitgestellt werden.
1.2 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Kaufmann“ ist ein Unternehmer, auf den die kaufmännischen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwendbar sind.
1.3 Ergänzend gelten, soweit für die bestellte Leistung einschlägig, die folgenden Besonderen Bedingungen:
- Besondere Bedingungen für Druckprodukte und Werbeartikel;
- Besondere Bedingungen für Individualaufträge;
- Besondere Bedingungen für Layout, Design und Online-Gestalten;
- Besondere Bedingungen für Medien- und Content-Produktion;
- Besondere Bedingungen für NFC-Produkte und digitale Dienste.
1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens eine ausdrücklich als vorrangig bezeichnete Individualvereinbarung, zweitens das konkrete Angebot oder die konkrete Produkt- und Leistungsbeschreibung, drittens die einschlägigen Besonderen Bedingungen und viertens diese Allgemeinen Bedingungen. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
1.5 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Unternehmers vorbehaltlos leisten. Gegenüber Verbrauchern gelten fremde Geschäftsbedingungen nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
1.6 Bedingungen von Drittanbietern, insbesondere Lizenz-, Plattform-, Zahlungs- oder Beförderungsbedingungen, gelten nur, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Soweit solche Bedingungen allein das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter regeln, werden sie nicht Bestandteil des Vertrags mit F D & V.
1.7 Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Übersetzungen dienen der Information. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
2. Leistungsgegenstand und Beschaffenheit
2.1 Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung sind die bei Vertragsschluss einbezogene Produktbeschreibung, das Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls die einschlägigen Besonderen Bedingungen.
2.2 Abbildungen, Muster, Proben, Entwürfe, Proofs, Farbwerte, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden. Produktionsbedingte Toleranzen richten sich nach den Besonderen Bedingungen für Druckprodukte und Werbeartikel.
2.3 Eine Garantie, Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform bestätigt wird.
3. Vertragsschluss im Online-Shop
3.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen im Online-Shop ist grundsätzlich kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
3.2 Der Kunde kann die ausgewählten Waren und Leistungen in den Warenkorb legen und seine Eingaben bis zur Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
3.3 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Annahmeerklärung bezeichnet ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot ausdrücklich annehmen, eine Auftragsbestätigung versenden, zur Leistung auffordern, mit der Leistungsausführung beginnen oder die Ware versenden. Bei einzelnen Zahlarten kann die Annahme von einer erfolgreichen Zahlungsautorisierung oder Bonitätsprüfung abhängen, wenn dies vor Abgabe der Bestellung angezeigt wird.
3.4 Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Der tatsächliche Annahmezeitpunkt je Zahlart und Shopprozess muss technisch und in den Kunden-E-Mails einheitlich abgebildet werden. Die Eingangsbestätigung darf nicht zugleich als Annahme bezeichnet werden, wenn intern noch eine Auftrags-, Sanktions-, Daten- oder Bonitätsprüfung erfolgt.
4. Vertragsschluss bei Anfrage, Angebot und Individualauftrag
4.1 Anfragen per Formular, Telefon, E-Mail oder im Geschäft sind unverbindlich. Unser individuell übermitteltes Angebot ist, sofern darin nichts anderes bestimmt ist, ab dem Ausstellungsdatum sieben Werktage bindend.
4.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt. Eine Annahme mit Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als neues Angebot des Kunden und bedarf unserer ausdrücklichen Annahme.
4.3 Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Mündliche Nebenabreden bleiben wirksam, wenn sie nachweisbar getroffen wurden. Aus Beweisgründen sollen Änderungen und Ergänzungen in Textform dokumentiert werden.
5. Vertragsparagraph und Kundenkonto
5.1 Wir stellen Verbrauchern die Vertragsbestimmungen einschließlich der zum Vertragsschluss geltenden AGB und der gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
5.2 Soweit ein Kundenkonto besteht, können dort Bestelldaten und Statusinformationen angezeigt werden. Die dauerhafte Abrufbarkeit sämtlicher früherer AGB-Fassungen im Kundenkonto wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.
5.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat uns einen vermuteten Missbrauch unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet nicht für eine unbefugte Nutzung, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
6. Lieferung oder Rechnung an Dritte
6.1 Der Besteller bleibt unser Vertragspartner und Schuldner sämtlicher Vergütungs- und Mitwirkungspflichten, auch wenn auf seine Weisung an einen Dritten geliefert oder eine Rechnung an einen Dritten adressiert wird.
6.2 Der Besteller versichert, zur Mitteilung der Liefer-, Kontakt- und Rechnungsdaten des Dritten berechtigt zu sein und erforderliche Zustimmungen eingeholt zu haben.
6.3 Ein Dritter wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit uns Mitschuldner oder Vertragspartner. Eine bloße Entgegennahme der Ware, Nutzung der Leistung, Rechnungsadressierung oder nachträgliche Rechnungsumschreibung begründet keinen Schuldbeitritt.
7. Auftragsänderungen und Zusatzleistungen
7.1 Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen unserer Zustimmung. Wir sind nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, wenn sie technisch, rechtlich, terminlich oder wirtschaftlich unzumutbar sind oder die Produktion bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine Änderung nicht mehr möglich ist.
7.2 Soweit wir einen Änderungswunsch annehmen, können sich Vergütung, Fremdkosten, Materialbedarf, Termine und Lieferfristen ändern. Die Änderung wird erst verbindlich, wenn sich die Parteien zumindest über den geänderten Leistungsumfang und die Vergütungsgrundlage geeinigt haben.
7.3 Zusatzaufwand, der durch nachträgliche Änderungen, unvollständige oder fehlerhafte Kundenvorgaben, erneute Datenanlieferung, zusätzliche Korrekturschleifen, Stillstand oder Wiederanlauf entsteht, wird nach der vereinbarten Vergütungsgrundlage, hilfsweise nach dem nachweisbaren erforderlichen Aufwand zu den bei Beauftragung geltenden Vergütungssätzen berechnet.
8. Rechtliche und behördliche Hindernisse, Sanktionen und Freigaben Dritter
8.1 Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass seine Durchführung nicht gegen zwingende nationale, unionsrechtliche oder internationale Vorschriften, insbesondere Sanktions-, Embargo-, Exportkontroll- oder Beförderungsbestimmungen, verstößt.
8.2 Ist die Herstellung oder Lieferung erkennbar von einer Freigabe eines Markeninhabers, Lieferanten, Rechteinhabers oder sonstigen Dritten abhängig, kann F D & V die Leistung bis zur Freigabe zurückhalten. Wird eine erforderliche Freigabe trotz angemessener Bemühungen nicht erteilt, dürfen beide Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits vertragsgemäß erbrachte, wirtschaftlich verwertbare Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten, soweit der Kunde das Ausbleiben der Freigabe zu vertreten hat oder die Freigabe aus seiner Sphäre stammt.
8.3 Müssen wir eine Leistung wegen eines aus der Sphäre des Kunden stammenden Rechtsverstoßes ablehnen, unterbrechen oder beenden, ersetzt der Kunde die bereits erbrachten Leistungen, erforderlichen Fremd- und Materialkosten sowie den sonstigen nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Zahlungen werden nur zurückgezahlt, soweit die Rückzahlung rechtlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
9. Preise, Versandkosten, Steuern und Zölle
9.1 Gegenüber Verbrauchern sind die vor Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer maßgeblich. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
9.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind. Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstige Nebenkosten werden nach Angebot oder Produktbeschreibung berechnet.
9.3 Versand an mehrere Lieferadressen, Express-, Samstags-, Insel-, Auslands- oder Sonderzustellungen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im Bestellprozess ausgewiesen wurde.
10. Zahlung, Fälligkeit, Verzug und E-Rechnung
10.1 Es gelten die im Shop oder Angebot angebotenen Zahlarten und Fälligkeiten. Wir dürfen einzelne Zahlarten von sachlichen Voraussetzungen, insbesondere Bonität, Bestellwert, Lieferland oder Kundenstatus, abhängig machen.
10.2 Bei Vorauskasse beginnt eine von der Zahlung abhängige Leistungsfrist erst mit vollständiger Wertstellung auf dem angegebenen Konto. Bei Kreditkarten- oder Zahlungsdienstleisterzahlungen kann der Betrag bei Abgabe der Bestellung autorisiert oder belastet werden, wenn dies im Bestellprozess angezeigt wird.
10.3 Bei Individualaufträgen dürfen wir einen angemessenen Vorschuss oder Abschlagszahlungen verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.
10.4 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an den in Rechnung oder Zahlungsanweisung bezeichneten Empfänger zu leisten. Barzahlungen an Mitarbeitende sind nur gegen ordnungsgemäße Quittung zulässig, soweit Barzahlung ausdrücklich angeboten wird.
10.5 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugsschäden. Gegenüber Unternehmern bleibt die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
10.6 Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, Rechnungen als E-Rechnung in einem gesetzlich zulässigen strukturierten Format oder als sonstige elektronische Rechnung zu übermitteln. Der Unternehmer hat die technischen Voraussetzungen zum Empfang gesetzlich vorgeschriebener E-Rechnungen zu schaffen. Gegenüber Verbrauchern werden elektronische Rechnungen an die mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
10.7 Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Zu bestimmen sind die tatsächlich unterstützten E-Rechnungsformate, der Empfangskanal und das Verfahren bei fehlerhafter Zustellung.
11. Freiwillige Stornierung durch den Kunden
11.1 Ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht wird durch diese Regelung weder begründet noch eingeschränkt. Eine „Stornierung“ ist die Bitte des Kunden, einen wirksam geschlossenen Vertrag einvernehmlich vorzeitig aufzuheben.
11.2 Ein Anspruch auf Annahme einer Stornierung besteht nicht. Wir können eine Stornierung insbesondere ablehnen, wenn Daten freigegeben, Materialien beschafft, Fremdleistungen beauftragt, Produktionskapazitäten verbindlich reserviert oder die Herstellung begonnen wurde.
11.3 Eine Stornierungsanfrage kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder in Textform gestellt werden. Die Beschränkung auf das Kundenkonto gilt nicht, wenn der Kunde keinen Zugang besitzt oder dessen Nutzung unzumutbar ist.
11.4 Nehmen wir die Stornierung an, hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Aufhebung erbrachten Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremd- und Materialkosten, erforderliche Planungs-, Verwaltungs-, Stillstands- und Wiederanlaufkosten sowie den nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen entgangenen Gewinn zu vergüten. Positionen werden nicht doppelt berechnet. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Betrag angefallen ist.
11.5 Soweit es sich rechtlich um einen Werkvertrag handelt, bleibt das Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB mit den dort geregelten Vergütungsfolgen unberührt. Kündigungen aus wichtigem Grund richten sich nach § 648a BGB oder den sonst anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Angaben, Daten, Dateien, Inhalte, Freigaben, Rechte, Einwilligungen, Ansprechpartner, Zugangsmöglichkeiten und Entscheidungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in den vorgegebenen Formaten bereit.
12.2 Der Kunde prüft vor Übermittlung insbesondere Inhalte, Rechtschreibung, Grammatik, Maße, Seitenreihenfolge, Farben, Auflösung, Beschnitt, Mengen, Personalisierungsdaten, Markenangaben und sonstige Vorgaben. Soweit ein Datencheck vereinbart ist, richtet sich dessen Umfang ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung.
12.3 Der Kunde hat für eine zeitnahe Erreichbarkeit entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu sorgen und Zwischenstände sowie Freigaben innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist zu prüfen.
12.4 Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkung nicht ordnungsgemäß nach, dürfen wir die Leistung aussetzen und Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Dispositions- und Wiederanlaufzeit verschieben. Hierdurch verursachter erforderlicher Mehraufwand ist zu vergüten.
12.5 Bei Werkverträgen bleiben unsere Ansprüche auf Entschädigung nach § 642 BGB und auf Kündigung nach Fristsetzung gemäß § 643 BGB unberührt. Bei sonstigen Verträgen können wir nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist.
12.6 Nach einer von F D & V nicht zu vertretenden Unterbrechung besteht kein Anspruch des Kunden auf unverzügliche Fortsetzung zum ursprünglich vorgesehenen Produktionszeitpunkt. Wir werden den Auftrag im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten angemessen neu einplanen.
13. Dauerschuldverhältnisse und Kündigung
13.1 Ob eine Leistung als Dauerschuldverhältnis erbracht wird, die Mindestlaufzeit, die Abrechnungsperiode und die Kündigungsfrist ergeben sich aus der Produktbeschreibung, dem Angebot oder den Besonderen Bedingungen.
13.2 Für Verbraucherverträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen gilt: Eine in AGB vereinbarte anfängliche Laufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden, soweit nicht eine für den Verbraucher günstigere Regelung gilt. Für andere Verbraucherverträge richten sich Laufzeit und Beendigung nach der konkreten Vereinbarung und dem zwingenden Recht.
13.3 Für Unternehmer gilt: Der Vertrag verlängert sich um die jeweils vereinbarte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird. Fehlen Angaben zur Verlängerungsperiode oder Kündigungsfrist, findet keine automatische Verlängerung statt.
13.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Verbraucher können zusätzlich die gesetzlich erforderliche Kündigungsschaltfläche nutzen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Widerrufsrecht von Verbrauchern
14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder Erlöschensgrund eingreift.
14.2 Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Für nicht vorgefertigte Waren, die nach individueller Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
14.3 Bei online geschlossenen widerruflichen Verträgen kann der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion nutzen. Andere gesetzlich zulässige Widerrufswege bleiben erhalten.
15. Kundendaten, Druckdaten und Datensicherung
15.1 Daten sind in den von uns vorgegebenen Formaten und technischen Spezifikationen zu übermitteln. Wir schulden nur die ausdrücklich vereinbarten Prüfungen. Offensichtlich unlesbare oder technisch nicht verarbeitbare Daten dürfen wir zurückweisen.
15.2 Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Daten verantwortlich. Dies gilt nicht für Fehler, die F D & V nach dem vereinbarten Prüfungsumfang erkennen und beanstanden musste oder selbst schuldhaft verursacht hat.
15.3 Der Kunde hat vor der Übermittlung geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware zu verwenden und seine Daten selbst zu sichern. Wir dürfen für Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung, Nachweis und Datensicherheit erforderliche Arbeits- und Sicherungskopien erstellen.
15.4 Eine Archivierung über die Vertragsabwicklung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten hinaus wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Originaldatenträger und Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn dies vereinbart ist; erforderliche Versandkosten trägt der Kunde.
15.5 Offene Dateien, Quell-, Roh-, Projekt- und Arbeitsdateien, Zwischenerzeugnisse, Lithos, Druckplatten, Stanzformen, Werkzeuge und vergleichbare Produktionsmittel sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde. Gesetzliche Herausgabeansprüche bleiben unberührt.
16. Technisch erforderliche Datenanpassungen
16.1 Wir dürfen ohne erneute Rücksprache rein technische Anpassungen vornehmen, soweit sie nach fachlicher Einschätzung erforderlich sind, die inhaltliche oder gestalterische Aussage nicht wesentlich verändern und der vereinbarten Produktion dienen. Hierzu können insbesondere gehören: Einbettung oder technisch notwendige Ersetzung von Schriften, Format- und PDF-Konvertierungen, Ergänzung oder Anpassung von Beschnitt und Seitenformat, Farbprofilkonvertierung, Transparenzreduzierung, Überdruckeinstellungen, technisch notwendige Skalierung und die Erzeugung einer produktionsfähigen PDF-Datei.
16.2 Änderungen an Text, Motiv, Aussage, wesentlicher Gestaltung, Seiteninhalt, Personalisierung oder vereinbarten Maßen bedürfen der Freigabe des Kunden, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht und die Änderung für den Kunden ausschließlich vorteilhaft ist.
16.3 Erkennen wir im Rahmen des geschuldeten Prüfungsumfangs ein naheliegendes erhebliches Fehlerrisiko, weisen wir den Kunden darauf hin. Die Verantwortung des Kunden für nicht vom Prüfungsumfang erfasste Inhalte und Gestaltungsentscheidungen bleibt bestehen.
16.4 Mehraufwand für technisch erforderliche Nachbearbeitung fehlerhafter Kundendaten wird vergütet, wenn der Kunde vorab auf die Vergütungspflicht hingewiesen wurde oder die sofortige Bearbeitung zur Vermeidung erkennbar höherer Schäden erforderlich war. Bei Verbrauchern bleibt § 312a Abs. 3 BGB unberührt.
17. Lieferung, Versand und Termine
17.1 Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Soweit keine Versandart vereinbart wurde, wählen wir eine geeignete Versandart nach billigem Ermessen.
17.2 Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Vertrag geschlossen ist und sämtliche für den Fristbeginn vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vollständige und verarbeitungsfähige Daten, erforderliche Freigaben, Mitwirkungen und – bei vereinbarter Vorauskasse – Zahlungseingang.
17.3 Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen die am Sitz von F D & V gesetzlichen Feiertage, sofern die Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt. Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Die bisherige Berechnung unter Ausschluss sämtlicher Feiertage aller Bundesländer ist mit dem tatsächlichen Shopsystem abzugleichen.
17.4 Bei Lieferungen auf Inseln, ins Ausland oder in Sondergebiete gelten die im Bestellprozess oder Angebot mitgeteilten Zusatzlaufzeiten. Starre Zusatzfristen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie operativ belastbar sind.
17.5 Wir dürfen getrennt nutzbare Teilleistungen erbringen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten durch eine von uns veranlasste Teillieferung tragen wir, soweit nichts anderes vereinbart ist.
17.6 Verbindliche Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Angaben wie „voraussichtlich“, „circa“ oder „in der Regel“ begründen keinen Fixtermin.
18. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
18.1 Ereignisse, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie-, Kommunikations- oder Transportinfrastruktur und unverschuldete gravierende Betriebsstörungen gehören.
18.2 Eine nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung entlastet uns nur, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben, den Ausfall nicht zu vertreten haben und die Beschaffung nicht anderweitig mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
18.3 Dauert die Behinderung nicht nur vorübergehend an, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Leistung endgültig unmöglich oder unzumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen eines von uns zu vertretenden Umstands bleiben unberührt.
18.4 Wir informieren den Kunden unverzüglich über ein erhebliches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.
19. Gefahrübergang, Erfüllungsort und Versandverzögerung
19.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von uns benannten Beförderer, gilt § 475 Abs. 2 BGB.
19.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Beförderung bestimmten Dritten über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
19.3 Verzögert sich Versand oder Abnahme aus einem vom Unternehmer zu vertretenden Grund, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über. Der Unternehmer trägt die hierdurch entstehenden erforderlichen Lager-, Versicherungs-, Transport- und Wiederanlaufkosten.
19.4 Erfüllungsort ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Eisenhüttenstadt. Gegenüber sonstigen Unternehmern gilt Eisenhüttenstadt als Erfüllungsort, soweit dies individualvertraglich vereinbart oder nach Art der Leistung sachgerecht ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
20. Lagerkosten und unberechtigte Annahmeverweigerung
20.1 Verweigert ein Unternehmer die Annahme unberechtigt oder gerät er in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten zu ersetzen. Eine Bearbeitungs- und Rücklaufpauschale kann nur verlangt werden, wenn ihre Höhe vor Vertragsschluss transparent vereinbart und anhand typischer tatsächlicher Kosten kalkuliert wurde. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; F D & V darf einen höheren Schaden nachweisen. Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Die bisherige Pauschale von 40,00 EUR ist vor weiterer Verwendung betriebswirtschaftlich zu belegen.
20.2 Gegenüber Verbrauchern werden nur die nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen, konkret entstandenen Mehrkosten verlangt. Ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt nach Maßgabe des anwendbaren Vertragsrechts bestehen.
20.3 Für Lagerung nach Annahmeverzug oder Versandbereitschaft werden die erforderlichen und nachweisbaren Lagerkosten berechnet. Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Soll eine pauschale Lagergebühr verwendet werden, ist sie anhand der typischen tatsächlichen Kosten zu kalkulieren und mit einem Nachweisrecht für einen niedrigeren oder fehlenden Schaden auszugestalten. Die bisherige Pauschale von 1 % des Rechnungswerts je Woche sollte ohne belastbare Kostenkalkulation nicht veröffentlicht werden.
21. Eigentumsvorbehalt
21.1 Bis zur vollständigen Zahlung der gesicherten Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
21.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
- Der Eigentumsvorbehalt sichert sämtliche bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies im Einzelfall angemessen ist.
- Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns als Hersteller, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Soweit unser Eigentum untergeht, überträgt der Unternehmer uns entsprechende Sicherungsrechte.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
21.3 Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen und auf unser Eigentum hinzuweisen.
22. Freigaben und Abnahme
22.1 Freigaben des Kunden, insbesondere Druck-, Fertigungs-, Layout-, Motiv-, Personalisierungs- oder Produktionsfreigaben, sind verbindlich. Der Kunde bestätigt damit, die freigegebenen Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft zu haben.
22.2 Für Fehler, die in der freigegebenen Vorlage erkennbar waren und nach Freigabe unverändert übernommen wurden, bestehen keine Mängelansprüche, soweit F D & V den Fehler nicht arglistig verschwiegen, selbst verursacht oder aufgrund eines ausdrücklich vereinbarten Prüfungsumfangs hätte beanstanden müssen.
22.3 Soweit eine Werkleistung abzunehmen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn wir nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen und der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung eines Mangels verweigerten Abnahme hinweisen.
22.4 Die vorbehaltlose Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe einer Werkleistung kann als Abnahme gelten, wenn das Verhalten nach den Umständen eindeutig den Willen erkennen lässt, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht zu billigen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
23. Mängelrechte von Verbrauchern
23.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Waren, Werkleistungen und digitale Produkte. Diese werden durch produktionsbedingte Toleranzen nur eingeschränkt, wenn die Toleranz wirksam als Beschaffenheit vereinbart wurde und die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
23.2 Bei Waren kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen. Wir tragen die gesetzlich erforderlichen Aufwendungen. Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 26.
23.3 Bei Werkleistungen richtet sich die Nacherfüllung nach §§ 634 ff. BGB. Bei digitalen Produkten gelten §§ 327 ff. BGB.
23.4 Gesetzliche Verjährungs- und Beweislastregeln bleiben unberührt.
24. Mängelrechte von Unternehmern
24.1 Kaufleute haben Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlassen sie die Anzeige, gilt die Ware im gesetzlichen Umfang als genehmigt.
24.2 Unternehmer, die keine Kaufleute sind, sollen erkennbare Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung und verdeckte Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung in Textform anzeigen, soweit ihnen dies nach Art und Umfang der Lieferung zumutbar ist. Die Versäumung führt nicht automatisch zum Verlust der Mängelrechte. Soweit die verspätete Anzeige von dem Unternehmer zu vertreten ist, kann er jedoch zum Ersatz des dadurch verursachten zusätzlichen Schadens verpflichtet sein; außerdem sind tatsächliche Beweiserleichterungen zugunsten von F D & V zu berücksichtigen. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben unberührt.
24.3 Die Anzeige muss den Mangel so konkret beschreiben und, soweit zumutbar, durch Bilder, Muster oder sonstige Nachweise dokumentieren, dass wir ihn prüfen können. Eine rechtzeitige Absendung genügt.
24.4 Freigabe- und Korrekturunterlagen sind ebenfalls unverzüglich zu prüfen. Die Wirkung einer Freigabe richtet sich nach Ziffer 22.
24.5 Bei mangelhafter Ware können wir gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Werkleistungen steht uns das gesetzliche Wahlrecht nach § 635 Abs. 1 BGB zu. Ein unerheblicher Mangel schließt die Nacherfüllung nicht aus, kann aber gesetzliche Rücktrittsrechte beschränken.
24.6 Auf unser Verlangen ist der beanstandete Gegenstand zur Prüfung bereitzustellen oder zurückzusenden. Bei berechtigter Beanstandung erstatten wir die erforderlichen günstigsten Versandkosten. Unfreie Sendungen dürfen wir zurückweisen, wenn zuvor eine zumutbare kostenfreie Rücksendemöglichkeit angeboten wurde.
24.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, bei abnahmepflichtigen Werkleistungen ab Abnahme. Die Verkürzung gilt nicht:
- bei Arglist oder ausdrücklich übernommener Garantie;
- für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- für gesetzliche Rückgriffsansprüche, soweit deren Verkürzung unzulässig ist;
- für Bauwerke, Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür;
- soweit zwingendes Recht längere Fristen vorschreibt.
24.8 Beim Verkauf gebrauchter Sachen an Unternehmer können Mängelrechte ausgeschlossen werden, wenn dies im konkreten Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Die Ausnahmen nach Ziffer 24.7 bleiben unberührt.
25. Transportschäden
25.1 Unternehmer haben äußerlich erkennbare Schäden und Fehlmengen möglichst bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und verdeckte Schäden innerhalb der Fristen des § 438 HGB anzuzeigen. Eine Anzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten.
25.2 Die Obliegenheit nach Ziffer 25.1 dient der Sicherung von Ansprüchen gegen den Frachtführer. Unterbleibt sie, gehen Mängelansprüche gegen F D & V nicht allein deshalb verloren; gesetzliche Beweiswirkungen und § 377 HGB bleiben unberührt.
25.3 Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden zeitnah mitzuteilen. Die Versäumung dieser Bitte berührt ihre gesetzlichen Rechte nicht.
26. Haftung
26.1 Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden Gefährdungshaftungsvorschriften;
- bei Arglist;
- im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
26.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
26.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
26.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
26.5 Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit die Datensicherung zu unseren vertraglichen Hauptpflichten gehört.
26.6 Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Für Verträge mit Unternehmern kann zusätzlich eine angemessene Haftungshöchstgrenze vereinbart werden. Vor Festlegung sind durchschnittlicher und maximaler Nettoauftragswert, Jahresvergütung digitaler Dauerschuldverhältnisse, typische Großschäden und bestehender Versicherungsschutz zu ermitteln. Bis dahin wird keine konkrete Obergrenze eingesetzt.
26.7 Einwendungen und Einreden aus Mitverschulden, Schadensminderungspflicht und Risikosphäre des Kunden bleiben unberührt. Eine Änderung gesetzlicher Beweislastregeln ist nicht beabsichtigt.
27. Rechte an Kundeninhalten und Freistellung
27.1 Der Kunde sichert zu, dass er über alle für die beauftragte Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Verbreitungs- und sonstigen Rechte sowie Einwilligungen verfügt.
27.2 Der Kunde räumt F D & V an den bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdurchführung sowie erforderliche Nachweis-, Sicherungs- und Abwehrzwecke beschränktes Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, an eingesetzte Dienstleister weiterzugeben und in die geschuldete Leistung zu integrieren.
27.3 Macht ein Dritter wegen eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts, einer Kundenanweisung oder fehlenden Rechtefreigabe Ansprüche gegen F D & V geltend, stellt der Kunde F D & V von berechtigten Ansprüchen frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst erforderliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe sowie sonstige erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
27.4 F D & V informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch und überlässt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, die Führung der Verteidigung. Der Kunde darf Anerkenntnisse oder Vergleiche, die F D & V belasten, nur mit vorheriger Zustimmung von F D & V schließen; F D & V wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern. F D & V kann die Verteidigung selbst führen, wenn berechtigte Interessen, insbesondere Reputations-, Eil- oder Interessenkonfliktgründe, dies erfordern.
27.5 Gegenüber Verbrauchern gilt die Freistellung nur bei schuldhafter Pflichtverletzung. Gegenüber Unternehmern wird vermutet, dass sie die zur geschäftlichen Nutzung erforderlichen Rechte geprüft haben; der Gegenbeweis bleibt zulässig.
28. Ablehnung, Unterbrechung und Sperrung rechtswidriger oder geschäftsschädigender Aufträge
28.1 Wir dürfen Aufträge vor Vertragsschluss ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Inhalte, Zweck oder Durchführung rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, behördliche oder vertragliche Beförderungsverbote verletzen, zu Täuschung, Betrug oder Identitätsmissbrauch dienen oder F D & V unzumutbaren rechtlichen oder erheblichen Reputationsrisiken aussetzen. Nach Vertragsschluss dürfen wir aus diesen Gründen nur aussetzen oder beenden, wenn hierfür ein gesetzliches oder vertragliches Recht besteht und die Fortsetzung unter Abwägung beiderseitiger Interessen unzumutbar ist.
28.2 Dies gilt insbesondere für strafbare, verfassungsfeindliche, menschenverachtende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische, verleumderische oder offensichtlich irreführende Inhalte. Eine allgemeine Pflicht zur proaktiven rechtlichen Prüfung sämtlicher Kundeninhalte wird nicht übernommen.
28.3 Vor einer dauerhaften Sperrung oder Vertragsbeendigung informieren wir den Kunden grundsätzlich über den Grund und geben Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Dies gilt nicht, wenn sofortiges Handeln zur Gefahrenabwehr, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen erforderlich ist.
28.4 Vergütungs- und Ersatzansprüche bei einer vom Kunden zu vertretenden Beendigung richten sich nach Ziffern 8, 11, 12 und den gesetzlichen Vorschriften.
29. Kundenkonten
29.1 Wir dürfen ein Kundenkonto vorübergehend sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen, bei Identitätsmissbrauch, Betrugsverdacht, erheblichem Zahlungsverzug, Rechtsverletzungen, Angriffen auf Systeme oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.
29.2 Eine dauerhafte Sperrung oder Löschung setzt einen sachlichen Grund und eine Interessenabwägung voraus. Die bloße Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Beschwerden oder Rechtsansprüchen ist kein Sperr- oder Löschungsgrund.
29.3 Inaktive Konten können nach angemessener Vorankündigung gelöscht werden, wenn keine laufenden Verträge, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Ansprüche oder vereinbarten Speicherleistungen entgegenstehen. Soweit möglich, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit, für ihn bereitgestellte Daten zu sichern.
29.4 Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Inaktivitätsfrist, Vorankündigungsfrist und Exportmöglichkeiten sind anhand des tatsächlichen Systems festzulegen. Die bisherige 24-Monats-Frist darf nur genutzt werden, wenn sie mit laufenden Profil-, Archiv- und Nachbestellfunktionen vereinbar ist.
30. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
30.1 Verbraucher dürfen Geldforderungen und sonstige Ansprüche im gesetzlichen Umfang abtreten. Ein Abtretungsverbot gilt ihnen gegenüber nur, soweit es individuell vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
30.2 Unternehmer dürfen Ansprüche gegen uns nur mit unserer Zustimmung abtreten. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
30.3 Der Kunde darf aufrechnen mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie – gegenüber Verbrauchern – mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
30.4 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Für Unternehmer ist das Zurückbehaltungsrecht zusätzlich auf unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
31. Vertragsübertragung
31.1 Die Abtretung einzelner Zahlungsforderungen und eine Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.
31.2 Gegenüber Unternehmern dürfen wir den Vertrag mit angemessener Vorankündigung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn die berechtigten Interessen des Unternehmers gewahrt bleiben und seine vertraglichen Rechte nicht verkürzt werden. Beeinträchtigt die Übertragung den Unternehmer nicht nur unerheblich, kann er ein Dauerschuldverhältnis zum Übertragungszeitpunkt kostenfrei kündigen.
31.3 Gegenüber Verbrauchern wird eine Vertragsübertragung auf einen nicht bereits bei Vertragsschluss namentlich bezeichneten Dritten nur mit Zustimmung des Verbrauchers oder unter Einräumung eines Rechts zur Lösung vom Vertrag vorgenommen. Zwingende gesetzliche Fälle der Rechtsnachfolge bleiben unberührt.
32. Änderungen dieser Bedingungen bei Dauerschuldverhältnissen mit Unternehmern
32.1 Gegenüber Unternehmern können wir Änderungen dieser Bedingungen für die Zukunft vorschlagen, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung, technischen Standards, Sicherheitsanforderungen, eingesetzten Diensten oder betrieblichen Abläufen.
32.2 Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben und keine wesentlichen Leistungspflichten oder bereits entstandenen Ansprüche entziehen. Preisänderungen und wesentliche Leistungsänderungen bedürfen einer gesonderten, transparenten Regelung.
32.3 Wir teilen Änderungen mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist in Textform mit und erläutern Anlass und wesentliche Folgen. Als Arbeitswert sind mindestens sechs Wochen vorgesehen. Unternehmerische Entscheidung erforderlich: Die Frist ist mit den tatsächlichen Abrechnungs- und Änderungszyklen abzugleichen. Eine Zustimmung durch Schweigen wird nur angenommen, wenn die Änderung für den Unternehmer zumutbar ist, wir ihn ausdrücklich auf die Zustimmungswirkung, die Widerspruchsfrist und sein Kündigungsrecht hinweisen und ihm bis zum Wirksamwerden ein kostenfreies Kündigungsrecht einräumen. Für Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten genügt eine Zustimmungsfiktion nicht.
33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
33.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
33.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzieht, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
33.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Eisenhüttenstadt. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
33.4 Mit sonstigen Unternehmern wird Eisenhüttenstadt als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
34. Schlussbestimmungen
34.1 Individuelle Vereinbarungen gehen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
34.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer AGB-Klauseln findet nicht statt.
34.3 Ein Verhaltenskodex oder Unternehmensgrundsätze gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ausdrücklich einbezogen wurden. Sie dürfen zwingende Rechte des Kunden nicht einschränken.
35. Verbraucherstreitbeilegung
35.1 F D & V ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
35.2 Die Verordnung über die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde aufgehoben. Neue Beschwerden konnten dort seit dem 20. März 2025 nicht mehr eingereicht werden; die verbleibenden Falldaten waren spätestens bis zum 20. Juli 2025 zu löschen. Ein Link auf die frühere Plattform ist nicht mehr aufzunehmen.